MEGARA – Logoentwurf aus der gelieferten Bildvorlage

Die Wortmarke und das M-Signet wurden geometrisch neu gezeichnet.
Dies ist eine gestalterische Weiterentwicklung der Vorlage, keine
Identifikation oder exakte Rekonstruktion der ursprünglichen Schrift.
MEGARA sowie SOFTWARE bestehen in den Logo-SVGs vollständig aus Pfaden.
Die Schrift muss auf keinem Gerät installiert sein.

DATEIEN
MEGARA-Logo-*.svg        Wortmarke mit dem Zusatz SOFTWARE
MEGARA-Wortmarke-*.svg   Wortmarke ohne Zusatz
MEGARA-Signet-*.svg      Separates M-Signet, optisch kräftiger gezeichnet
MEGARA-Profilbild.svg    Champagnerfarbenes Signet auf schwarzer Fläche
PNG/                    Rasterexporte mit transparentem Hintergrund;
                        das Profilbild hat eine schwarze Hintergrundfläche
MEGARA-Vorschau.png      Übersicht des Entwurfs

FARBEN
Schwarz     #141515
Champagner  #F1DFC5
Weiß        #FFFFFF
Creme       #FAF7F2 (Präsentationshintergrund)

Alle SVG-Logos außer dem Profilbild haben einen transparenten Hintergrund.
Weiße und champagnerfarbene Dateien auf dunklen Flächen verwenden.
Für Web, Druck und die weitere Bearbeitung die SVG-Dateien verwenden.
Die mitgelieferten PNGs dienen der schnellen Verwendung in Präsentationen
und Anwendungen ohne SVG-Unterstützung.

GESTALTUNG – ÜBERARBEITUNG 4
Die beiden A haben einen links geöffneten Querstrich. Beim R ist der
untere Bogen links vom Stamm abgesetzt, beim E der obere Balken.
Beim G geht der Mittelstrich durchgehend in den unteren Bogen über.
Diese Unterbrechungen greifen die offene Mittelverbindung des M auf.
Die weit gesetzten Großbuchstaben übernehmen den Charakter der Vorlage.
Das separate Signet ist etwas
kräftiger, damit es in kleinen Anwendungen besser erkennbar bleibt.
Die SOFTWARE-Zeile nur so groß einsetzen, dass sie lesbar bleibt;
in kleinen Größen die reine Wortmarke oder das separate Signet wählen.
Proportionen immer beibehalten. Um die Marke mindestens eine halbe
Buchstabenhöhe freien Raum lassen. Der SVG-Rand ist eine technische
Beschnittzugabe und definiert nicht den vollständigen Schutzraum.

Stand: 11. September 2026
